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Zusatzinformationen



Mit der "Erklärung nicht vorstelliger Angehöriger" können Bürgerinnen und Bürger ihre Angehörigen offiziell darüber informieren, dass diese an einem behördlichen Termin oder einer Verpflichtung nicht teilnehmen können. Diese Erklärung dient der Dokumentation und kann je nach Situation als rechtlich verbindliche Information gewertet werden.

Die Erklärung kann nur von direkten Angehörigen (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder) abgegeben werden. Es ist erforderlich, dass die erklärende Person volljährig und rechtlich handlungsfähig ist.

Für die Abgabe der Erklärung benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sowie gegebenenfalls Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunde).

Die Erklärung muss spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Termin bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, damit sie berücksichtigt werden kann.

Die Abgabe der "Erklärung nicht vorstelliger Angehöriger" ist kostenfrei.