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Zusatzinformationen



Die Gemeinde unterstützt Familien und pflegebedürftige Personen durch einen Zuschuss zu den situationsbedingten Mehrkosten der Müllabfuhr.

„Richtlinie Zuschuss Windeltonne“: https://www.neustadt-hessen.de/rathaus-politik/buergerservice-stadt-neustadt/entsorgung.html

Der Zuschuss kann von Familien mit Kleinkindern sowie von pflegebedürftigen Personen mit Hauptwohnsitz in Neustadt (Hessen) in Anspruch genommen werden. 

Für den Antrag auf Zuschuss benötigen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes oder eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer Inkontinenz sowie den Änderungsbescheid des Müllabfuhrzweckverbands (MZV) bzw. von unserer Stadtkasse ausgestellte Quittungen für den Erwerb von Restmüllsäcken belegen.

Der Antrag auf Zuschuss kann jederzeit gestellt werden, sollte jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Erstnutzung der Windeltonne eingereicht werden.

Der Antrag auf Zuschuss ist rückwirkend bis zum 28.02. des Folgejahres zu stellen.