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Zusatzinformationen



Die Anmeldung / Abmeldung eines Hundes in unserer Gemeinde ist eine wichtige Pflicht, die zur Erfassung und Registrierung Ihres Haustieres beiträgt. Durch die Anmeldung unterstützen Sie uns dabei, ein aktuelles Verzeichnis zu führen und gewährleisten, dass alle Hunde in unserer Gemeinde ordnungsgemäß registriert sind.

Jeder Hundehalter, der einen Hund in unserer Gemeinde hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden, oder bei Entfall abzumelden. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe, bzw. Grund des Entfalls.

Für die Anmeldung benötigen Sie einen Nachweis über die Identität des Hundes (z.B. Impfausweis oder Chipnummer) sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Hundehalters. Zudem sind Angaben über die Rasse, das Alter und die bisherige Haltung des Hundes erforderlich.
Für die Abmeldung benötigen Sie die zugeteilte Steuernummer, den Nachweis der Identität des Hundes und ggf. weitere Nahweis in Abhängigkeit von dem Grund für den Entfall.

Die Anmeldung Ihres Hundes muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Umzug erfolgen. Bitte beachten Sie diese Frist, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Die Abmeldung Ihres Hundes muss innerhalb eines Monats nach Entfall erfolgen. Bitte beachten Sie diese Frist, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Die Anmeldung Ihres Hundes muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Umzug erfolgen. Bitte beachten Sie diese Frist, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Die Abmeldung Ihres Hundes führt zum Beenden der steuerlichen Verpflichtung zum nächsten Monatesende nach der Abmeldung.