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Reisedokumente für Kinder sind spezielle Ausweisdokumente, die Minderjährige zur Identifikation und für die Ausreise ins Ausland benötigen. Diese Dokumente sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Identität des Kindes geprüft werden kann und um den gesetzlichen Anforderungen verschiedener Länder zu entsprechen, ob je nach Reiseziel ein Reisepass oder Personalausweis notwendig ist.

Um Reisedokumente für Kinder zu beantragen, müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter des Kindes persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro erscheinen. Das Kind muss ebenfalls anwesend sein, um die Identität bestätigen zu können. Darüber hinaus müssen die Erziehungsberechtigten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nachweisen können.

  • aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
    • Papierbasierte biometrische Lichtbilder sind ab dem 01. Mai 2025 für die Beantragung nicht mehr zugelassen.
    • Entsprechende Lichtbilderfassungstechnik ist vor Ort vorhanden (es kann nicht zugesichert werden, dass die Erstellung bei Babys möglich ist)
    • Alternativ können bei zertifizierten Fotografen oder anderen Dienstleistern digitale biometrische Lichtbilder erstellt werden
  • bisheriger Kinderreisepass oder Personalausweis (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Ausweise beider Eltern, auch wenn nur ein Elternteil anwesend sein sollte
  • Bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss, z. B. nach Ehescheidung und/oder eine Negativbescheinigung

Es gibt keine spezifischen Fristen für die Beantragung von Reisedokumenten für Kinder. Allerdings wird empfohlen, die Dokumente rechtzeitig vor geplanten Auslandsreisen zu beantragen, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. In dringenden Fällen kann ein Expressverfahren beantragt werden.

  • Personalausweis (für Kinder unter 24 Jahren): 22,80 Euro
  • Reisepass: 37,50 Euro
  • Expresszuschlag (Reisepass-wenn zutreffend): 32,00 Euro

  • Passgesetz (PassG)
  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
  • Verordnung zur Durchführung des Personalausweisgesetzes (PAuswV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts