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Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen gewährleistet eine zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser. Diese Leistung sichert die Hygiene und trägt zur Lebensqualität in unserer Gemeinde bei.

Um einen Anschluss zu beantragen, muss das Grundstück im Versorgungsgebiet der Gemeinde liegen. Zudem darf der Anschluss technisch und rechtlich keine Hindernisse aufweisen.

Für die Beantragung sind der Lageplan des Grundstücks, ein aktueller Grundbuchauszug sowie gegebenenfalls eine Baugenehmigung vorzulegen. Zudem ist das ausgefüllte Antragsformular erforderlich.

Der Antrag auf Anschluss sollte rechtzeitig, idealerweise mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Baubeginn, eingereicht werden. Verzögerungen können die Bearbeitungszeit beeinflussen.

Die Kosten für den Anschluss richten sich nach der gültigen Gebührenordnung der Gemeinde. Es fallen sowohl einmalige Anschlussgebühren als auch laufende Betriebskosten an.