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Zusatzinformationen
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Voraussetzung, um Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum zu erhalten. Er dient als Nachweis, dass die antragstellende Person die Einkommensgrenzen für den Bezug von sozialem Wohnraum einhäl
Um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Zudem ist die Antragstellung in der Regel an einen festen Wohnsitz in der Gemeinde gebunden.
Für die Antragstellung benötigen Sie unter anderem einen gültigen Personalausweis, Einkommensnachweise sowie Nachweise über weitere Einkommensquellen aller im Haushalt lebenden Personen.
Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Beachten Sie, dass der Wohnberechtigungsschein in der Regel für ein Jahr gültig ist.
Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins können je nach Gemeinde Gebühren anfallen. In vielen Fällen liegen diese zwischen 10 und 20 Euro.