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Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ermöglicht es, das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde für ein bestimmtes Grundstück auszuschließen. Dieser Schritt ist notwendig, um den Verkauf eines Grundstücks ohne Einschränkungen durch die Gemeinde zu ermöglichen.

Die Erklärung kann nur beantragt werden, wenn ein konkretes Kaufinteresse besteht und der Verkauf des Grundstücks in absehbarer Zeit erfolgt. Zudem muss sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden.

Für die Antragstellung benötigen Sie den ausgefüllten Antrag, den Kaufvertrag im Entwurf sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall erforderlich sein.

Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung sollte rechtzeitig vor dem geplanten Verkauf des Grundstücks beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung empfohlen wird.

Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Gebühr an, deren Höhe je nach Gemeinde unterschiedlich sein kann. Bitte informieren Sie sich vorab über die konkreten Kosten.