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Sie haben Ihren Wohnsitz in unserer Gemeinde aufgegeben oder ziehen ins Ausland? In diesem Fall müssen Sie sich ordnungsgemäß bei der Meldebehörde abmelden. Dieser Vorgang kann bequem online durchgeführt werden.

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Für Umzüge innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich.

Für die Abmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Anschrift des neuen Wohnsitzes oder die Information, dass kein neuer Wohnsitz in Deutschland bezogen wird.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Bei einem Umzug ins Ausland ist es möglich, die Abmeldung bereits eine Woche vor dem Auszug vorzunehmen.

Die Abmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei.