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Zusatzinformationen



Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist erforderlich, wenn Sie in unsere Gemeinde ziehen. Sie dient der Erfassung Ihrer neuen Wohnadresse und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in die Gemeinde Ihre neue Adresse anmelden. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für Nebenwohnsitze.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein mit. Falls vorhanden, benötigen Sie auch die Wohnungsgeberbestätigung.

Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei. Es fallen keine Gebühren für den Meldevorgang an.