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Zusatzinformationen



Mit dem Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftsperren können Bürger der Gemeinde den Schutz ihrer persönlichen Daten im Melderegister sicherstellen. Diese Sperren verhindern die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte und erhöhen somit Ihre Privatsphäre.

Für die Einrichtung einer Übermittlungs- und Auskunftssperre müssen berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise wenn die Offenlegung Ihrer Daten Ihre Sicherheit gefährden könnte. Diese Gründe müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

Für den Antrag benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls Nachweise für die von Ihnen geltend gemachten schutzwürdigen Interessen. Bitte reichen Sie diese Dokumente zusammen mit dem ausgefüllten Formular ein.

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.

Die Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren ist in der Regel kostenfrei. In Ausnahmefällen können Gebühren anfallen, die jedoch im Vorfeld mitgeteilt werden.