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Zusatzinformationen



Die Beantragung einer Auskunftssperre ermöglicht es Ihnen, Ihre persönlichen Daten vor der Weitergabe an Dritte zu schützen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie sich bedroht fühlen oder Ihre Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen möchten. Die Auskunftssperre verhindert, dass Ihre Daten aus dem Melderegister an private Personen oder Institutionen weitergegeben werden.

  • Sie müssen glaubhaft machen, dass durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange droht.
  • Ein schriftlicher Antrag muss bei der zuständigen Meldebehörde eingereicht werden.
  • Gegebenenfalls sind weitere Nachweise über die Gefährdungssituation erforderlich

  • Ausgefülltes Antragsformular zur Beantragung einer Auskunftssperre.
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsfeststellung.
  • Ggf. Nachweise über die Gefährdungssituation (z.B. polizeiliche Berichte, Gerichtsbeschlüsse, ärztliche Atteste).

  • Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
  • Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde, in der Regel dauert es jedoch 2 bis 4 Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird.

  • Die Gebühr für die Beantragung einer Auskunftssperre variiert je nach Bundesland und Gemeinde und beträgt in der Regel zwischen 10 und 50 Euro.
  • In besonderen Härtefällen kann die Gebühr erlassen werden.