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Zusatzinformationen



Um einen Reisepass für ein minderjähriges Kind zu beantragen, benötigen wir das Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile oder Erziehungsberechtigten. Mit dieser Einverständniserklärung bestätigen Sie, dass Sie mit der Ausstellung eines Reisepasses für Ihr Kind einverstanden sind. Dies dient dem Schutz der Kinder und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z. B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertigesamt.de.

Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

  • Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein.
  • Beide sorgeberechtigten Elternteile oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Einverständnis geben.
  • Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

  • aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
    • Papierbasierte biometrische Lichtbilder sind ab dem 01. Mai 2025 für die Beantragung nicht mehr zugelassen.
    • Entsprechende Lichtbilderfassungstechnik ist vor Ort vorhanden (es kann nicht zugesichert werden, dass die Erstellung bei Babys möglich ist)
    • Alternativ können bei zertifizierten Fotografen oder anderen Dienstleistern digitale biometrische Lichtbilder erstellt werden
  • bisheriger Kinderreisepass oder Personalausweis (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Ausweise beider Eltern, auch wenn nur ein Elternteil anwesend sein sollte
  • Bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss, z. B. nach Ehescheidung und/oder eine Negativbescheinigung

Die Einverständniserklärung sollte spätestens bei der Beantragung des Passes vorliegen. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen ein.

Die Einverständniserklärung selbst ist kostenfrei. Kosten entstehen jedoch für:

  • Personalausweis: 22,80 €
  • Reisepass: 37,50 €
  • Expresszuschlag (Reisepass – sofern erforderlich): 32,00 €

Die Einverständniserklärung basiert auf den Bestimmungen des Passgesetzes (PassG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Sorgerecht. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Gesetzen.