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Zusatzinformationen
Um einen Reisepass für ein minderjähriges Kind zu beantragen, benötigen wir das Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile oder Erziehungsberechtigten. Mit dieser Einverständniserklärung bestätigen Sie, dass Sie mit der Ausstellung eines Reisepasses für Ihr Kind einverstanden sind. Dies dient dem Schutz der Kinder und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertigesamt.de.
Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.
Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Beide sorgeberechtigten Elternteile oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Einverständnis geben. Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Einverständniserklärung sollte spätestens bei der Beantragung des Passes vorliegen. Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen ein.
Die Einverständniserklärung selbst ist kostenfrei. Kosten entstehen jedoch für:
Die Einverständniserklärung basiert auf den Bestimmungen des Passgesetzes (PassG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Sorgerecht. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Gesetzen.