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Zusatzinformationen



Die Melderegisterauskunft ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, Informationen über eine Person, wie etwa deren aktuelle Anschrift, von den Meldebehörden zu erhalten. Diese Auskunft dient in erster Linie zur Erfüllung rechtlicher oder geschäftlicher Zwecke, wobei der Datenschutz streng beachtet wird.

Um eine Melderegisterauskunft zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, beispielsweise in rechtlichen Angelegenheiten oder zur Vertragserfüllung. Privatpersonen können nur eingeschränkte Informationen erhalten, während Behörden oder Unternehmen erweiterte Auskünfte anfordern können.

Für die Beantragung der Melderegisterauskunft werden der vollständige Name und gegebenenfalls frühere Anschriften der gesuchten Person benötigt. Je nach Art der Auskunft ist zudem der Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich.

Die Bearbeitungszeit für eine Melderegisterauskunft kann je nach Behörde variieren, beträgt aber in der Regel wenige Werktage. In dringenden Fällen können auch Expressanfragen gestellt werden, die entsprechend schneller bearbeitet werden.

Für die Ausstellung einer Melderegisterauskunft fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach der Art der Auskunft richtet. Standardauskünfte sind in der Regel kostengünstiger, während erweiterte Auskünfte höhere Gebühren verursachen.