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Zusatzinformationen



Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist erforderlich, wenn Sie eine zweite Wohnung neben Ihrer Hauptwohnung beziehen. Diese Anmeldung muss bei der zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben der Hauptwohnung für den eigenen Wohnbedarf nutzt.

  • Sie müssen bereits eine Hauptwohnung angemeldet haben.
  • Die Nebenwohnung muss regelmäßig genutzt werden, d.h. sie darf nicht nur gelegentlich besucht werden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb einer festgelegten Frist nach Bezug der Nebenwohnung erfolgen.

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bestätigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)
  • Meldeformular (kann oft online heruntergeladen werden)
  • Bei Familienangehörigen: Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Geburtsurkunden)

  • Die Anmeldung der Nebenwohnung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung erfolgen.
  • Bei Nichteinhaltung der Frist können Bußgelder verhängt werden.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist in der Regel kostenlos. Es können jedoch Gebühren anfallen, wenn zusätzlich beglaubigte Dokumente oder besondere Dienstleistungen erforderlich sind.