Welche Dienstleistung suchen Sie?



Links und Downloads

Zusatzinformationen



Wenn Sie bereits mit einer Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll, müssen Sie einen Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. Dies ist erforderlich, um die korrekten Einwohnermeldedaten sicherzustellen und gegebenenfalls Ihre steuerliche Zuordnung zu ändern. Die Voranmeldung des Statuswechsels gewährleistet, dass Ihre Meldedaten zeitnah und korrekt angepasst werden.

Um einen Statuswechsel Ihrer Wohnung voranzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind bereits mit einer Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet.
  • Die Wohnung, die zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll, befindet sich innerhalb derselben Gemeinde.
  • Es liegen keine Miet- oder Nutzungsbeschränkungen vor, die den Statuswechsel verhindern.

Für die Voranmeldung des Statuswechsels Ihrer Wohnung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular für den Statuswechsel.
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
  • Bestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter) über den Statuswechsel.
  • Gegebenenfalls Nachweis über den bisherigen Hauptwohnsitz.

Der Statuswechsel Ihrer Wohnung sollte möglichst zeitnah nach der Entscheidung erfolgen. Beachten Sie dabei folgende Fristen:

  • Voranmeldung des Statuswechsels innerhalb von zwei Wochen nach dem Entschluss.
  • Bei verspäteter Anmeldung können Bußgelder oder Verzugsgebühren anfallen.

Der Statuswechsel Ihrer Wohnung sollte möglichst zeitnah nach der Entscheidung erfolgen. Beachten Sie dabei folgende Fristen:

  • Voranmeldung des Statuswechsels innerhalb von zwei Wochen nach dem Entschluss.
  • Bei verspäteter Anmeldung können Bußgelder oder Verzugsgebühren anfallen.