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Zusatzinformationen



Die Ummeldung bei der Meldebehörde ist erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen sind. Durch die Ummeldung wird Ihre neue Anschrift im Melderegister erfasst, sodass Ihre Daten stets aktuell bleiben.

Sie müssen innerhalb der Gemeinde in eine neue Wohnung gezogen sein. Die Ummeldung muss persönlich oder über ein Online-Formular innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen.

Für die Ummeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Zusätzlich können weitere Dokumente erforderlich sein, wenn Sie diese im Online-Formular angeben müssen.

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Bei verspäteter Ummeldung kann es zu einem Bußgeld kommen.

Die Ummeldung ist in der Regel kostenlos. Eventuelle Gebühren können jedoch anfallen, wenn zusätzliche Bescheinigungen benötigt werden.