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Das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes erfordert in unserer Gemeinde eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass die öffentliche Sicherheit gewährleistet und die Bedürfnisse des Tieres berücksichtigt werden.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die notwendige Sachkunde nachweisen können. Zudem darf keine Eintragung im Führungszeugnis vorliegen, die dem Antrag entgegensteht.

Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung. Zusätzlich ist ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung des Hundes erforderlich.

Der Antrag sollte möglichst vor dem Erwerb des Hundes gestellt werden. In dringenden Fällen kann eine vorläufige Erlaubnis beantragt werden, bis der endgültige Bescheid vorliegt.

Für das Erlaubnisverfahren fallen Verwaltungsgebühren an, deren Höhe sich nach dem Aufwand und der Anzahl der Hunde richtet. Die genaue Gebühr können Sie in der aktuellen Gebührenordnung der Gemeinde einsehen.