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Mit der Sterbefallvoranzeige können Sie den Tod einer nahestehenden Person der Gemeinde melden. Diese Anzeige ist ein wichtiger erster Schritt, um die rechtlichen und administrativen Formalitäten im Zusammenhang mit einem Todesfall zu beginnen.

Die Sterbefallvoranzeige kann von Angehörigen, dem Bestattungsunternehmen oder einer bevollmächtigten Person eingereicht werden. Der Sterbefall muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod der Gemeinde gemeldet werden.

Für die Sterbefallvoranzeige benötigen Sie die ärztliche Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person sowie gegebenenfalls die Heirats- oder Geburtsurkunde.

Der Sterbefall ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, nach dem Tod bei der Gemeinde anzuzeigen.

Die Anzeige des Sterbefalls ist kostenfrei. Weitere Gebühren können jedoch für die Ausstellung von Sterbeurkunden oder andere amtliche Dokumente anfallen.