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Die vorläufige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, vorübergehend eine Gaststätte zu betreiben, bevor die endgültige Erlaubnis erteilt wird. Diese Erlaubnis gilt in der Regel für einen begrenzten Zeitraum und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Um eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten, müssen Sie volljährig sein und über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betrieb der Gaststätte zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führt.

Für die Beantragung benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis, ein Führungszeugnis sowie Nachweise über die Zuverlässigkeit und gegebenenfalls ein Gewerbeanmeldungsformular. Weitere spezifische Unterlagen können je nach Gemeinde verlangt werden.

Die Beantragung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis sollte rechtzeitig vor dem geplanten Eröffnungstermin erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit variieren kann, und planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.

Die Kosten für die vorläufige Gaststättenerlaubnis variieren je nach Gemeinde und Umfang der beantragten Genehmigung. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online über das Formular.