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Ein Gewerberegisterauszug bietet Ihnen eine Übersicht über die im Gewerberegister eingetragenen Informationen zu einem bestimmten Gewerbebetrieb. Dieses Dokument kann beispielsweise bei Behördenvorgängen oder zur Vorlage bei Geschäftspartnern erforderlich sein.

Um einen Gewerberegisterauszug zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, beispielsweise als Inhaber des Unternehmens oder als Person, die im Auftrag handelt. Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die Daten nur in gesetzlich zulässigen Fällen gestattet ist.

Für die Beantragung des Gewerberegisterauszugs benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis sowie gegebenenfalls einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse. Bei Vertretung sind entsprechende Vollmachten vorzulegen.

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Gewerberegisterauszugs beträgt in der Regel wenige Werktage. In dringenden Fällen können Sie eine beschleunigte Bearbeitung beantragen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Gewerberegisterauszugs variiert je nach Gemeinde. Sie können die genauen Kosten in der Gebührensatzung Ihrer Gemeinde einsehen oder direkt bei der Beantragung erfahren.